I. Rechte
Aufgrund Ihrer SRO-Mitgliedschaft beim VQF sind Sie berechtigt, als Finanzintermediär im Parabankensektor (Art. 2 Abs. 3 GwG) in der Schweiz tätig zu werden.
Darüber hinaus berechtigt Sie ihre SRO-Mitgliedschaft zum Bezug zahlreicher Dienstleistungen des VQF. Sämtliche Dienstleistungen des VQF an seine SRO-Mitglieder sind nach folgenden Zielen ausgerichtet:
Die Ihnen durch das Geldwäschereigesetz (GwG) oder aufgrund von Anforderungen des Finanzmarktes auferlegten Pflichten sollen Sie als Mitglied möglichst
|
|
|
erfüllen können. Mit deren Umsetzung bekämpfen die VQF-Mitglieder die Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Integrität des Finanzplatzes Schweiz und zum Anlegerschutz.
Als SRO-Mitglied des VQF profitieren Sie von einer Vielzahl von Dienstleistungen und sonstigen Vorteilen, insbesondere:
|
|
|
|
|
II. Pflichten
Aufgrund ihrer SRO-Mitgliedschaft beim VQF sind Sie u.a. verpflichtet, als Finanzintermediär im Parabankensektor (Art. 2 Abs. 3 GwG) die Sorgfaltspflichten und weiteren Pflichten gemäss GwG und SRO-Regularien (Reglement, Prüfkonzept, Ausbildungskonzept) des VQF einzuhalten.