Wurden beim Mitglied Änderungen von Angaben, die Teil des Aufnahmegesuchs waren, vorgenommen? Z.B.: Gab es in Ihrer Gesellschaft einen Wechsel im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsleitung? Haben die Beteiligungsverhältnisse geändert? Möchten Sie die personellen Zuständigkeiten hinsichtlich interner Fachstelle neu verteilen?

 

Wesentliche Veränderungen von Angaben, welche Teil des Aufnahmegesuchs waren, müssen unverzüglich dem VQF mitgeteilt werden. Bitte reichen Sie uns die dazu notwendigen Unterlagen ein, damit der VQF überprüfen kann, ob die Mitgliedschaftsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Wegleitungen zu den Mutationen und den diesbezüglich einzureichenden Unterlagen finden Sie unter der Rubrik VQF Downloads