Sämtliche VQF-Seminare werden stets aktualisiert und dem neuesten Wissensstand angepasst
I. Ausbildungspflichtige Personen
Sowohl die Grundausbildungs- wie auch die Weiterbildungsseminare richten sich an alle Personen, die im Bereich des Geldwäschereigesetzes (GwG) tätig sind (s. Art. 46 SRO-Reglement), d.h. Personen
- welche finanzintermediäre Tätigkeiten nach Art. 2 Abs. 3 GwG ausüben; oder
- welche mit der Einhaltung von Pflichten nach Art. 3 ff GwG betraut sind; oder
- welche zur internen Fachstelle (VQF Dok. Nr. 907.1) des Mitglieds gehören.
II. Fristen zur Erfüllung der Ausbildungspflicht
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III. Ausbildungsziele
Hauptziel der Ausbildung ist es, dass jeder Teilnehmer die vom GwG auferlegten Pflichten kennt und in der Lage ist, diese Pflichten jederzeit einzuhalten und korrekt umzusetzen. Ebenfalls sollen die Mitglieder über die neuste Rechtsprechung, Erkenntnisse, Entwicklungen und Tendenzen im gesamten Umfeld des GwG praxisbezogen auf dem Laufenden gehalten werden.
IV. Detailangaben
Grundausbildung
Die Themen der Grundausbildung sind sehr vielseitig und informieren Sie über die Grundzüge der Geldwäschereiregulierung im nationalen und internationalen Umfeld, über die verschiedenen Aspekte der Mitgliedschaft als Mitglied des VQF, sowie über die konkreten Sorgfaltspflichten des GwG und der SRO VQF.
Präsenzveranstaltung Kosten: CHF 650.- zuzüglich MWST inkl. Kaffeepausen und Lunch
Webinar Kosten: CHF 500.- zuzüglich MWST
Dauer: 9.00 - 17.00 Uhr
Weiterbildung
Diese Ausbildung informiert Sie spezifisch über die Neuerungen der Finanzmarktregulierung und über die Schwerpunkte der Geldwäschereibekämpfung.
Präsenzveranstaltung Kosten: CHF 500.- zuzüglich MWST inkl. Kaffeepause und Stehlunch
Webinar Kosten: CHF 400.- zuzüglich MWST
Dauer: 08.30 - 12.00 Uhr
V. Teilnahmebestätigung
Jeder Teilnehmer erhält nach Seminarbesuch und Bestehen des Abschlusstestes (nur Grundausbildung) eine persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis der Erfüllung seiner Ausbildungspflicht.