VQF

Sämtliche Dienstleistungen des VQF zielen darauf ab, seine Mitglieder darin zu unterstützen, die ihnen durch das Geldwäschereigesetz auferlegten Pflichten möglichst einfach, effizient und effektiv zu erfüllen. Mit deren Umsetzung bekämpfen die Mitglieder die Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Integrität des Finanzplatzes Schweiz.

 

I. Dienstleistungen und Beratung für Mitglieder

Als Mitglied des VQF profitieren Sie von einer Vielzahl von Dienstleistungen und sonstigen Vorteilen, insbesondere:

  • Aufsichts- und weitere Dienstleistungen des Vereins für SRO-Mitglieder VQF: Aufgrund Ihrer Beaufsichtigung als SRO-Mitglied durch den VQF sind Sie berechtigt, als Finanzintermediär im Parabankensektor (Art. 2 Abs. 3 Geldwäschereigesetz) in der Schweiz tätig zu werden. Darüber hinaus sind Sie zum Bezug zahlreicher weiterer Dienstleistungen des VQF in Zusammenhang mit der SRO-Mitgliedschaft berechtigt.
  • Persönliche juristische Fachberatung im Bereich Geldwäschereigesetz: Diese juristische Fachberatung erfolgt zudem zu vorteilhaften Konditionen. Vergleichen Sie hierzu unser pdf Gebührenreglement (182 KB) .
  • Ausbildungs- und Weiterbildungsseminare im Bereich des Geldwäschereigesetzes: Unsere erfahrenen und bestens ausgebildeten Mitarbeiter vermitteln Ihnen wertvolles und aktuelles Wissen aus Theorie und Praxis.
  • Vertretung Ihrer Interessen im Bereich des Geldwäschereigesetzes und im Bereich der weiteren Gesetzgebung gegenüber den schweizerischen Behörden (z.B. im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene, bei Vernehmlassungen der eidgenössischen Behörden etc.).
  • Attraktive Kostenstrukur
  • Fortlaufende Information: Der VQF informiert Sie regelmässig mittels Newsletter über die für Mitglieder wichtigen Entwicklungen und Ereignisse.  

II. Dienstleistungen und Beratung für Dritte (Nichtmitglieder)

 

Auch Nichtmitgliedern bieten wir vom VQF professionelle Dienstleistungen an:

I. Aktivmitgliedschaften (beaufsichtigte Mitglieder)

Es bestehen gestützt auf Art. 3 Abs. 1 und 2 der Vereinsstatuten des VQF folgende Aktivmitgliedschaften beim Verein:

  • SRO-Mitglied VQF (mit zwei Unterformen: berufsmässiger oder nicht berufsmässiger Finanzintermediär): Mitglied des VQF (bzw. beaufsichtigt durch den VQF) in dessen Funktion als offiziell anerkannte Selbstregulierungsorganisation nach Geldwäschereigesetz (GwG) 

 

II. Passivmitgliedschaft (nicht beaufsichtigte Mitglieder)

Gestützt auf Art. 3 Abs. 3 der Vereinsstatuten des VQF können sich Personen, die vom VQF nicht beaufsichtigt werden, als Passivmitglied VQF (Freunde und Unterstützer des Vereins) dem VQF anschliessen. Zahlreiche Banken, sonstige Organisationen sowie Privatpersonen sind Passivmitglieder des VQF.

 

Als Passivmitglied VQF erhalten Sie kostenlos Zugang zum mitgliedergeschützten Bereich der Website des VQF, d.h. Zugang zu den für Mitglieder hilfreichen Informationen, Unterlagen etc. in Zusammenhang mit dem Geldwäschereigesetz und in Zusammenhang mit den Verhaltensregeln (Standesregeln) für Vermögensverwalter.

 

Zudem erhalten Sie kostenlos die periodisch erscheinende Publikation VQF Aktuell sowie Einladungen zur jährlichen Generalversammlung. Weiter haben Sie Zugang zum Mitgliederverzeichnis des VQF und damit zu wertvollen möglichen Kontakten. Als Passivmitglied bezahlen Sie lediglich den von der Generalversammlung festzulegenden jährlichen Mitgliederbeitrag. 

 

III. Formulare

Alle Formulare finden Sie unter der Rubrik VQF Downloads.

 

Der VQF ist stets bemüht, seinen Mitgliedern attraktive Angebote zu vorteilhaften Konditionen vermitteln zu können. 

 

Zur Zeit profitieren VQF Mitglieder von folgenden Angeboten:

 

I. Berufshaftpflichtversicherung für Finanzdienstleister von Liberty Mutual Insurance Ltd. (Link zu sep. Dokument, Produktbeschreibung, Fragebogen)

 

II. Country Manuals für Vermögensverwalter im Rahmen grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit von BRP Bizzozero & Partner SA (Link zu sep. Dokument)