Der VQF - das Kompetenzzentrum für Compliance-Dienstleistungen
Der VQF, ursprünglich als Qualitätssicherungsorgan für den Finanzplatz Zug gegründet, hat seit 1998 die Funktion einer offiziellen, von der FINMA anerkannten Selbstregulierungsorganisation (SRO) gemäss Geldwäschereigesetz (GwG) inne.
Zu den Mitgliedern des VQF zählen Finanzintermediäre aus dem Parabankenbereich wie Zahlungsverkehrsdienstleister, Kreditgeber, Investmentgesellschaften, unabhängige Vermögensverwalter, Treuhänder, Rechtsanwälte, Trustgesellschaften, Anbieter kollektiver Kapitalanlagen etc.
Ihnen bietet er in seiner Rolle als SRO umfassende Dienstleistungen im Bereich Compliance-Management an. Er überwacht dabei die Einhaltung von Pflichten aus dem Geldwäschereigesetz. Dazu führt der VQF periodische Prüfungen bei den Mitgliedern durch, bildet sie in Belangen des Geldwäschereigesetzes aus und vertritt überdies deren Interessen im gesetzgeberischen und politischen Umfeld.
Der VQF, die älteste und grösste branchenübergreifende SRO in der Schweiz, hat seinen Sitz in Zug und beschäftigt insgesamt 12 festangestellte erfahrene Spezialisten und Mitarbeitende. Zudem arbeitet die Geschäftsstelle in ausgewählten Bereichen eng mit einem Netz von erfahrenen externen Spezialisten zusammen.
Die Mitglieder des VQF verfügen somit über einen direkten Ansprechpartner, der sich mit deren branchenspezifischen Fragestellungen bestens auskennt.
Das schweizerische Aufsichtssystem kennt für den Parabankenbereich die gesetzlich und behördlich gelenkte Selbstregulierung. Dabei sieht die Konzeption des schweizerischen Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei (GwG) und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor vor, dass die Finanzintermediäre im sogenannt "übrigen Finanzsektor" (oder Parabankensektor) die Möglichkeit haben sollen, Organisationen zu schaffen, welche die Umsetzung der Pflichten gemäss Geldwäschereigesetz für ihren Bereich konkretisieren, deren Einhaltung durch ihre Mitglieder kontrollieren und bei Zuwiderhandlungen Sanktionen und Massnahmen verhängen. Vor diesem Hintergrund übt der VQF gegenüber seinen Mitgliedern gesetzlich vorgesehene aufsichtsrechtliche Funktionen aus.
Ausführliche Beschreiben des Aufsichtssystem in der Schweiz
Der VQF, ursprünglich als Qualitätssicherungsorgan für den Finanzplatz Zug gegründet, hat seit 1998 die Funktion einer offiziellen, von der FINMA anerkannten Selbstregulierungsorganisation (SRO) gemäss Geldwäschereigesetz (GwG) inne.
Zu den Mitgliedern des VQF zählen Finanzintermediäre aus dem Parabankenbereich wie Zahlungsverkehrsdienstleister, Kreditgeber, Investmentgesellschaften, unabhängige Vermögensverwalter, Treuhänder, Rechtsanwälte, Trustgesellschaften, Anbieter kollektiver Kapitalanlagen etc.
Ihnen bietet er in seiner Rolle als SRO umfassende Dienstleistungen im Bereich Compliance-Management an. Er überwacht dabei die Einhaltung von Pflichten aus dem Geldwäschereigesetz und/oder von Berufs-, Standes- bzw. Verhaltensregeln. Dazu führt der VQF periodische Prüfungen bei den Mitgliedern durch, bildet sie in Belangen des Geldwäschereigesetzes aus und vertritt überdies deren Interessen im gesetzgeberischen und politischen Umfeld.
Der VQF, die älteste und grösste branchenübergreifende SRO in der Schweiz, hat seinen Sitz in Zug und beschäftigt insgesamt 15 festangestellte erfahrene Spezialisten und Mitarbeitende. Zudem arbeitet die Geschäftsstelle in ausgewählten Bereichen eng mit einem Netz von erfahrenen externen Spezialisten zusammen.
Die Mitglieder des VQF verfügen somit über einen direkten Ansprechpartner, der sich mit deren branchenspezifischen Fragestellungen bestens auskennt.
Der VQF ist eine schlanke und kundenorientierte Organisation mit einem umfassenden Beratungs- und Leistungsangebot für Finanzintermediäre des Parabankenbereichs. Neben zahlreichen Aufsichts- und weiteren Dienstleistungen legen die hauseigenen Spezialisten, die über langjährige praktische Erfahrung und fundiertes Wissen in ihren jeweiligen Bereichen verfügen, grossen Wert auf die persönliche und individuelle Fachberatung rund um das Geldwäschereigesetz und die Verhaltensregeln für die Vermögensverwaltung. Sie stehen gerne für individuelle Beratungsgespräche bereit, sei dies per Telefon oder im Rahmen eines persönlichen Treffens. Dabei sind unsere Spezialisten immer bestrebt, effiziente und pragmatische Lösungen zu erarbeiten und ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erzielen. Seriosität und Diskretion bilden die Grundlage ihres Denkens und Handelns.