I. Aktivmitgliedschaften (beaufsichtigte Mitglieder) beim VQF Es bestehen gestützt auf Art. 3 Abs. 1 und 2 der pdf Vereinsstatuten des VQF (393 KB) folgende Aktivmitgliedschaften beim Verein.
II. Passivmitgliedschaft (nicht beaufsichtigte Mitglieder) beim VQF Gestützt auf Art. 3 Abs. 3 der pdf Vereinsstatuten des VQF (393 KB) können sich Personen, welche vom VQF nicht beaufsichtigt werden, als "Passivmitglied VQF" (Freunde und Unterstützter des Vereins) dem VQF anschliessen. Zahlreiche Banken, sonstige Organisationen sowie Privatpersonen sind Passivmitglied des VQF. Als "Passivmitglied VQF" erhalten Sie gratis das Zugangspasswort zum mitgliedergeschützten Bereich der Website des VQF, d.h. Zugang zu den für Mitglieder hilfreichen Informationen, Unterlagen, etc. in Zusammenhang mit dem Geldwäschereigesetz und in Zusammenhang mit den Verhaltensregeln (Standesregeln) für Vermögensverwalter. Zudem erhalten Sie gratis die periodisch erscheinende Zeitschrift "VQF Aktuell" sowie Einladungen zur jährlichen Generalversammlung. Ebenfalls haben Sie Zugang zum Mitgliederverzeichnis des VQF. Passivmitglieder bezahlen lediglich den von der Generalversammlung festzulegenden jährlichen Mitgliederbeitrag. Nachfolgend finden Sie die für die Aufnahme als "Passivmitglied VQF" notwendigen Aufnahmeformulare (bei Fragen und Unklarheiten unterstützten wir Sie gerne beim Ausfüllen des Aufnahmegesuchs).
III. Kosten Beim VQF erwartet Sie eine klare, transparente und im Vergleich zu Mitbewerbern attraktive Kostenstruktur. Überzeugen Sie sich selbst:
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