Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die FINMA im Bereich „Internationale Sanktion" folgende Newsletter veröffentlicht hat:
27. Januar 2017 Internationale Sanktion
Änderung des Anhangs 6 der Verordnung vom 19. Januar 2011 über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (SR 946.231.143.6)
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 26. Januar 2017 den Anhang 6 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran geändert. Im Rahmen dieser Änderung wurden zwei Unternehmen aus dem Anhang gestrichen. Die Änderung tritt am 27. Januar 2017 um 18:00 Uhr in Kraft.
Die Änderung ist auf der Interseite des SECO abrufbar.
27. Januar 2017 Internationale Sanktion
Änderung des Anhangs der Verordnung vom 7. August 1990 über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak (SR 946.206)
Mit Beschluss vom 26. Januar 2017 hat das zuständige UN-Sanktionskomitee die Liste der sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen geändert. Die Änderung ist in der Schweiz direkt anwendbar; die Datenbank SESAM (SECO Sanctions Management) wurde am 27. Januar 2017 angepasst.
Die Änderung ist auf der Internetseite des SECO abrufbar.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen