Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die FINMA im Bereich „Internationale Sanktion" folgenden Newsletter veröffentlicht hat:
12. Dezember 2016 Internationale Sanktion
Änderung des Anhangs 7 der Verordnung vom 8. Juni 2012 über Massnahmen gegenüber Syrien (SR 946.231.172.7)
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 8. Dezember 2016 den Anhang 7 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien geändert. Im Rahmen dieser Änderung wurden 18 natürliche Personen neu in die Liste aufgenommen. Zudem wurde an einem bestehenden Eintrag eine formale Änderung vorgenommen. Die Änderung tritt am 9. Dezember 2016 um 18.00 Uhr in Kraft.
Die Änderung ist auf der Interseite des SECO abrufbar.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, solche Geschäftsbeziehungen gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien dem SECO zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen