Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo
Der Bundesrat hat am 25. Juni 2008 eine Änderung des Rüstungsgüterembargos gegenüber der Demokratischen Republik Kongo beschlossen. Die Schweiz setzt damit die Resolution 1807 des UNO-Sicherheitsrats vom 31. März 2008 um. Die Verordnungsänderung, welche weitgehend formaler Natur ist, wurde am 8. Juli 2008 veröffentlicht und tritt am 15. Juli 2008 in Kraft.