Sehr geehrte Damen und Herren
Am 3. März 2016 hat die FINMA das Rundschreiben 2016/7 „Video- und Online-Identifizierung“ erlassen. Dieses regelt die Sorgfaltspflichten bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen über digitale Kanäle wie namentlich über das Internet.
Der VQF möchte, dass seine Mitglieder ebenfalls von den von der FINMA erlassenen Erleichterungen bei der Video- und Online-Identifizierung profitieren können und dies ohne eine Ausnahmebewilligung der Aufsichtskommission nach Art. 19 Abs. 2 SRO-Reglement einholen zu müssen.
Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen