Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die FINMA im Bereich „Internationale Sanktion" folgenden Newsletter veröffentlicht hat:
01. März 2016 Internationale Sanktion
Änderung des Anhangs der Verordnung vom 28. Juni 2006 über Massnahmen gegenüber Belarus (SR 946.231.116.9)
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 29. Februar 2016 den Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus geändert. Dabei werden die Einträge von 170 natürlichen Personen und 3 Unternehmen aus dem Anhang gestrichen. Die Änderung tritt am 1. März 2016 um 18:00 Uhr in Kraft.
Die Änderung ist auf der Internetseite des SECO abrufbar.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
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