Sehr geehrte Damen und Herren
Am 1. Januar 2016 ist das neue SRO-Reglement des VQF in Kraft getreten. Neben den Änderungen bei den Sorgfaltspflichten gibt es auch Änderungen bei der Ausbildungspflicht, der Pflicht zur Erstellung von internen Weisungen sowie zur Erstellung einer Risikoanalyse, auf welche wir Sie gerne nochmals aufmerksam machen möchten (vgl. auch VQF Aktuell 2015/31, S. 10).
1. Ausbildungspflicht
Neu muss sowohl der GwG-Verantwortliche wie auch der GwG-Stellvertreter eine externe Grund- oder Weiterbildung besuchen. Sie können sich für die Seminare des VQF direkt online anmelden (LINK). Der VQF wird zudem die Personen, welche eine externe Ausbildung besuchen müssen, bei Bedarf an ihre Ausbildungspflicht erinnern.
Der separate Ausbildungsverantwortliche wurde abgeschafft und seine Aufgaben dem GwG-Verantwortlichen zugewiesen. Mitglieder, die auf dem Formular 907.1 (Angaben über die Geldwäscherei Fachstelle), einen separaten Ausbildungsverantwortlichen aufgeführt haben, müssen grundsätzlich nichts unternehmen, der bezeichnete Ausbildungsverantwortliche wird vom VQF mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016 einfach als hinfällig betrachtet.
2. Interne Weisungen
Neu müssen nur noch Mitglieder, welche über mehr als 10 Personen im GwG-Bereich verfügen, interne Weisungen resp. Richtlinien erstellen. Die betroffenen Mitglieder haben bis 30. Juni 2016 Zeit, ihre Weisungen ans neue Reglement anzupassen. Der Mindestinhalt der internen Weisungen ist neu in Art. 78 SRO-Reglement geregelt. Für die Erstellung von internen Weisungen stehen wir Ihnen auch gerne beratend zur Seite.
Die übrigen Mitglieder, d.h. Mitglieder mit 10 oder weniger Personen im GwG-Bereich, können auf die Erstellung von resp. Anpassung der internen Weisungen verzichten.
3. Risikoanalyse
Mitglieder mit mehr als 20 Personen im GwG-Bereich müssen neu eine Risikoanalyse erstellen. Der Inhalt dieser Risikoanalyse ergibt sich aus Art. 77 Abs. 3 SRO-Reglement. Die betroffenen Mitglieder haben bis zum 30. Juni 2016 Zeit, eine solche Risikoanalyse zu erstellen.
Von dieser neuen Pflicht sind nur sehr wenige Mitglieder betroffen.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen