Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die FINMA im Bereich „Internationale Sanktion" folgende Newsletter veröffentlicht hat:
19. Januar 2016 Finanzsanktion
Änderung des Anhangs 2 der Verordnung vom 2. Oktober 2000 über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindung zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban (SR 946.203)
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 18. Januar 2016 den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban geändert. Dabei wurde ein Eintrag aktualisiert. Die Änderung tritt am 19. Januar 2016 um 18.00 Uhr in Kraft.
Die Änderung ist auf der Internetseite des SECO abrufbar.
19. Januar 2016 Internationale Sanktion
Änderung des Anhangs 7 der Verordnung vom 8. Juni 2012 über Massnahmen gegenüber Syrien (SR 946.231.172.7)
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 18. Januar 2016 den Anhang 7 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien geändert. Im Rahmen dieser Änderung wurden eine natürliche und zwei juristische Personen aus der Liste entfernt. Zusätzlich wurden alle bestehenden Einträge des Anhangs 7 überarbeitet. Die Änderung tritt am 19. Januar 2016 um 18.00 Uhr in Kraft.
Die Änderung ist auf der Interseite des SECO abrufbar.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen