Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die FINMA im Bereich „Internationale Sanktion" folgenden Newsletter veröffentlicht hat:
8. Dezember 2015 Internationale Sanktion
Neue Verordnung vom 4. Dezember 2015 über Massnahmen gegenüber Burundi (SR 946.231.121.8)
Der Bundesrat hat am 4. Dezember 2015 Massnahmen gegenüber Burundi beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Die Verordnung sieht die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter natürlicher Personen, Unternehmen und Organisationen sowie das Verbot der Überweisung und der Zurverfügungstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen sowie eine Meldepflicht für gesperrte Vermögenswerte vor (Art. 1 sowie Anhang). Die 4 betroffenen Personen werden im Anhang aufgeführt. Die Verordnung tritt am 4. Dezember um 18 Uhr in Kraft.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, dem SECO gemäss den Vorschriften der Verordnung solche Geschäftsbeziehungen zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte unverzüglich zu blockieren.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen