Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die FINMA im Bereich „Internationale Sanktion" folgende Newsletter veröffentlicht hat:
6. Oktober 2015 Internationale Sanktion
Änderung des Anhangs 3 der Verordnung vom 2. Mai 2014 über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72)
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am am 5. Oktober 2015 den Anhang 3 der Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine geändert. Dabei wurde eine Person aus dem Anhang gestrichen und 124 Einträge mit zusätzlichen Informationen versehen. Die Änderung tritt am 6. Oktober 2015 um 18.00 Uhr in Kraft.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, gemäss den Vorschriften der Verordnung keine neuen Geschäftsbeziehungen zu eröffnen und bestehende Geschäftsbeziehungen dem SECO zu melden.
6. Oktober 2015 Internationale Sanktion
Änderung des Anhangs 2 der Verordnung vom 2. Oktober 2000 über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindung zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban (SR 946.203)
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 5. Oktober 2015 den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban geändert. Dabei wurden 16 Einträge neu in den Anhang aufgenommen, zwei Einträge wurden aktualisiert und zwei Einträge gelöscht. Die Änderung tritt am 6. Oktober 2015 um 18.00 Uhr in Kraft.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, die entsprechenden Vermögenswerte sofort zu blockieren und dem SECO solche Geschäftsbeziehungen gemäss den Vorschriften der Verordnung zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei Meldung gemäss Art. 9 des Geldwäschereigesetzes zu erstatten
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Mitteilung zu dienen.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen