Erklärung der FATF vom 28. Februar 2008 zu Usbekistan, Iran, dem nördlichen Teil von Zypern sowie weiteren Ländern.
In ihrer Erklärung vom 28. Februar 2008 stellt die Financial Action Task Force (FATF) fest, dass in den Ländern Usbekistan, Iran, Pakistan, Turkmenistan São Tomé and Principe sowie dem nördlichen Teil von Zypern die gegen die Geldwäscherei und die Terrorismusfinanzierung getroffenen Massnahmen die Standards der FATF (40+9 Empfehlungen) nicht erfüllen. Hieraus entstehende Risiken sind bei Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit Verbindungen zu diesen Ländern und Territorien bei der Sorgfaltspflichtsanwendung zu beachten.Bezüglich Usbekistan und Iran empfiehlt die FATF die Anwendung erhöhter Sorgfaltspflichten, bezüglich des nördlichen Teils von Zypern wird zu besonderer risikoorientierter Aufmerksamkeit aufgerufen und bezüglich Pakistan wird Aufmerksamkeit empfohlen. Soweit Turkmenistan und São Tomé and Principe betreffend wird seitens der FATF keine Empfehlung abgegeben.Die vorliegende Erklärung der FATF ist von einem Finanzintermediär im Rahmen der Ausübung seiner Pflichten gemäss dem 2. Kapitel des Geldwäschereigesetzes und den Ausführungserlassen hierzu zu berücksichtigen.
English FATF Statement:
http://www.fatf-gafi.org/dataoecd/16/26/40181037.pdf