Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die FINMA im Bereich „Internationale Sanktionen" folgenden Newsletter veröffentlicht hat:
13.05.2015
Änderung der Anhänge 2 und 4 der Verordnung vom 30. März 2011 über Massnahmen gegenüber Libyen (SR 946.231.149.82)
Internationale Sanktionen
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 12. Mai 2015 die Anhänge 2 und 4 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen geändert. Im Rahmen dieser Änderung wurden die Informationen zu vier natürlichen Personen aktualisiert. Die Änderung tritt am 13. Mai 2015 um 18:00 Uhr in Kraft.
Die Änderung ist auf der Homepage des SECO abrufbar.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) gemäss den Vorschriften der Verordnung solche Geschäftsbeziehungen zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Mitteilung zu dienen.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherungvon FinanzdienstleistungenBaarerstrasse 112, Postfach6302 ZugTel. +41 41 - 763 28 20Fax +41 41 - 763 28 23e-mail: info@vqf.ch