Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die FINMA im Bereich „Internationale Sanktionen" folgenden Newsletter veröffentlicht hat:
12.05.2015
Änderung der Anhänge 6 und 7 der Verordnung vom 19. Januar 2011 über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (SR 946.231.143.6)
Internationale Sanktionen
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 11. Mai 2015 die Anhänge 6 und 7 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran geändert. Im Rahmen dieser Änderung wurden zehn Unternehmen aus dem Anhang gestrichen, ein Unternehmen wurde mit einer ergänzten Begründung erneut auf die Liste genommen und die Angaben zu 73 Unternehmen und Personen wurden angepasst. Die Änderung tritt am 12. Mai 2015 um 18:00 Uhr in Kraft.
Die Änderung ist auf der Interseite des SECO abrufbar.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, solche Geschäftsbeziehungen gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran dem SECO zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Mitteilung zu dienen.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherungvon FinanzdienstleistungenBaarerstrasse 112, Postfach6302 ZugTel. +41 41 - 763 28 20Fax +41 41 - 763 28 23e-mail: info@vqf.ch