Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die FINMA im Bereich „Internationale Sanktionen" folgenden Newsletter veröffentlicht hat:
04.05.2015
Änderung des Anhangs der Verordnung vom 5. Dezember 2014 über Massnahmen gegenüber Jemen (SR 946.231.179.8)
Internationale Sanktionen
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 04. April 2015 den Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber Jemen geändert. Zwei natürliche Personen wurden neu in den Anhang aufgenommen. Die Änderung tritt am 5. Mai 2015 um 18.00 Uhr in Kraft.
Die Änderung ist auf der Internetseite des SECO abrufbar.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, dem SECO gemäss den Vorschriften der Verordnung solche Geschäftsbeziehungen zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) Meldung gemäss Art. 9 des Geldwäschereigesetzes zu erstatten.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Mitteilung zu dienen.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherungvon FinanzdienstleistungenBaarerstrasse 112, Postfach6302 ZugTel. +41 41 - 763 28 20Fax +41 41 - 763 28 23e-mail: info@vqf.ch