Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die FINMA im Bereich „Internationale Sanktionen" folgenden Newsletter veröffentlicht hat:
31.03.2015
Aufhebung der Verordnung vom 23. Juni 1999 über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen aus der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien (SR 946.207)
Internationale Sanktionen
Der Bundesrat hat am 6. März 2015 die Verordnung über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen aus der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien aufgehoben. Diese umfasste seit Ende 2001 lediglich noch Finanzsanktionen gegenüber 13 natürlichen Personen.
Die Aufhebung der Verordnung tritt am 1. April 2015 in Kraft.
Weitere Informationen können auf der Internetseite des SECO konsultiert werden.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Mitteilung zu dienen.
Freundliche Grüsse
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