Sehr geehrte Mitglieder
In den letzten Jahren nahmen nicht nur die Anforderungen und Regulierungskosten an unsere Mitglieder zu, auch dem VQF entsteht durch die immer aufwändiger und komplexer werdende Finanzmarktregulierung ein massiver Mehraufwand. Zudem bewirkt die komplexere Regulierung auch für die FINMA höhere Kosten, was direkt in einer jährlich teurer werdenden Aufsichtsgebühr niederschlägt. Diese Zunahme an Regulierung zwingt den VQF, trotz schwierigem Marktumfeld weiterhin über ein fachlich qualifiziertes Team zu verfügen, um qualitativ hochwertige und mitgliederunterstützende Arbeit zu leisten. Da die GwG-Filegebühren des VQF seit dem Jahr 2000 nicht erhöht wurden, sieht sich der VQF nun gezwungen, die Gebühren laut Gebührenreglement VQF für die Führung der GwG-Files per 1. Januar 2015 moderat anzuheben.
Zudem führt der VQF ebenfalls ein neues Veranlagungssystem, alternativ zu den GwG-Filegebühren, ein. Dieses orientiert sich am Umsatz eines Mitglieds und hat, analog zu den GwG-Filegebühren, entsprechende Abstufungen, um der jeweiligen Grösse eines Mitglieds Rechnung zu tragen. Dieses neue Modell soll primär auf Mitglieder Anwendung finden, welche nicht im Bereich der klassischen Vermögensverwaltung tätig sind, sondern eine davon abweichende GwG-regulierte Tätigkeit ausüben. Zudem wurde im Zuge dieser Überarbeitung das Gebührenreglement, wo möglich, verschlankt und vereinheitlicht. Das revidierte Reglement finden Sie im Download-Bereich auf www.vqf.ch aufgeschaltet.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch den Artikel im VQF Aktuell Nr. 29 vom Dezember 2014, in welchem wir bereits über diese notwendige Anpassungen informierten.
Bei Fragen und Unklarheiten stehen wir Ihnen für Erklärungen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
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