Änderung des Anhangs 2 der "Taliban-Verordnung"
In Anpassung an entsprechende Beschlüsse der UNO hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement Änderungen an 8 bestehenden Einträgen des Anhangs 2 der Taliban-Verordnung vorgenommen. Es wurden keine neuen Namen hinzugefügt. Die Änderung ist am 4. März 2008 in Kraft getreten. KST