Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne machen wir Sie auf eine von der FINMA kommunizierte Verordnungsänderung betreffend die Verordnung vom 19. Januar 2011 über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran aufmerksam:
Änderung des Anhangs 6 der Verordnung vom 19. Januar 2011 über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (SR 946.231.143.6)
Internationale Sanktionen
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 17. September 2014 den Anhang 6 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran geändert. Es wurden drei Einträge gestrichen und ein Eintrag geändert. Die Änderung tritt am 18. September 2014 um 18:00 Uhr in Kraft.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, solche Geschäftsbeziehungen gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran dem SECO zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Mitteilung zu dienen.
Freundliche Grüsse
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