Sehr geehrte Damen und Herren
Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen an qualifizierte Anleger (insbesondere vermögende Privatpersonen)
Die neuen Vertriebsregeln des Kollektivanlagengesetzes (KAG) sind für die unabhängigen Vermögensverwalter dann von Bedeutung, wenn sie im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit kollektive Kapitalanlagen einsetzen, empfehlen oder vertreiben. Insbesondere liegt dann Vertrieb vor, wenn ein unabhängiger Vermögensverwalter gestützt auf eine Vermögensverwaltungsvollmacht für Kunden Anteile an einer kollektiven Kapitalanlage erwirbt.
Ein unabhängiger Vermögensverwalter, welcher über keine Vertriebsbewilligung der FINMA verfügt und nicht Mitglied einer Branchenorganisation (wie der BOVV VQF) ist, darf ausschliesslich schweizerische kollektive Kapitalanlagen erwerben und dies ausnahmslos für qualifizierte Anleger im Sinne des KAG. Dies gilt insbesondere auch für vermögende Privatpersonen, welche über ein Vermögen von min. CHF 5 Mio. verfügen und erklärt haben, als qualifizierte Anleger zu gelten (opt-in). Trotz der Einordnung als qualifizierte Anleger darf ein Vermögensverwalter für sie nur Anteile schweizerischer kollektiver Kapitalanlagen erwerben (FINMA-Rundschreiben 2013/9 „Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen", Rz. 12). Diese Einschränkung gilt auch für Kunden, welche als institutionelle Anleger qualifiziert werden, wie Vorsorgeeinrichtungen und Unternehmen mit professioneller Tresorerie.
Wenn ein unabhängiger Vermögensverwalter aber Mitglied einer Branchenorganisation (wie der BOVV VQF) ist und seine Verträge den Verhaltensregeln dieser Organisation entsprechen, sind keine Einschränkungen gegeben und keine Bewilligung nötig. In diesem Fall liegt nämlich kein Vertrieb vor, da der Ausnahmetatbestand gemäss Art. 3 Abs. 2 lit. c KAG greift. Das Gleiche gilt, wenn es sich beim Kunden um einen prudentiell Beaufsichtigten wie eine Bank oder eine Versicherung handelt.
Unabhängigen Vermögensverwaltern, welche bisher noch nicht Mitglied der BOVV VQF sind, und für qualifizierte Anleger auch Anteile ausländischer kollektiver Kapitalanlagen erwerben wollen, wird darum empfohlen, Mitglied bei der BOVV VQF zu werden und sich ihren Verhaltensregeln zu unterstellen.
Der VQF steht Ihnen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Mitteilung zu dienen.
Freundliche Grüsse
VQF
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