Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne machen wir Sie auf zwei von der FINMA kommunizierten Verordnungsänderungen betreffend
- die Verordnung vom 22. Juni 2005 über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo und
- die Verordnung vom 25. Oktober 2006 über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea)
aufmerksam:
1.
Änderung des Anhangs der Verordnung vom 22. Juni 2005 über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo (SR 946.231.12)
Internationale Sanktionen
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 11. August 2014 den Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo geändert. Dabei wurde eine neue Organisation aufgenommen und die Angaben einer bereits aufgenommenen Person aktualisiert. Die Änderung tritt am 12. August 2014 um 18:00 Uhr in Kraft.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, dem SECO gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo solche Geschäftsbeziehungen zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei Meldung gemäss Art. 9 des Geldwäschereigesetzes zu erstatten.
2.
Änderung von Anhang 3 der Verordnung vom 25. Oktober 2006 über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) (SR 946.231.127.6)
Internationale Sanktionen
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 11. August 2014 den Anhang 3 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) geändert. Es wurde eine juristische Person aufgenommen und die Informationen einer bereits aufgenommenen Person ergänzt. Die Änderung tritt am 12. August 2014 um 18:00 Uhr in Kraft.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) solche Geschäftsbeziehungen zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Mitteilung zu dienen.
Freundliche Grüsse
VQF
Verein zur Qualitätssicherung
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