FATCA – Update III
Das FATCA-Qualifikationsgremium unter Führung des Staatssekretariates für Internationale Finanzfragen (SIF) hat am 15. Mai 2014 eine aktualisierte Beurteilung von ausgewählten Fragen zur Auslegung von FATCA publiziert.
Darin führt es unter anderem aus, dass der Geldwechsel und die Immobilienverwaltung grundsätzlich nicht unter das FATCA-Abkommen fallen. Zudem hat es sich unter anderem zu den Voraussetzungen einer Registrierungspflicht für Trustees und Unternehmen mit Edelmetallhandel geäussert.
Für die Details wird auf die Publikation des FATCA-Qualifikationsgremiums verwiesen, welche hier abgerufen werden kann:
Das FATCA-Qualifikationsgremium wird seine Beurteilungen auch in Zukunft regelmässig aktualisieren.
Wenn Sie unsicher sind, ob FATCA für Sie anwendbar ist, sollten Sie sich mit einem spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Der VQF kann im Bereich FATCA keine Beratung anbieten, da der VQF für die Umsetzung und Auslegung von ausländischen Gesetzesbestimmungen nicht zuständig ist und zudem der Aufbau des entsprechenden, sehr spezialisierten Knowhows sehr kostenintensiv wäre, wobei nur ein Teil der Mitglieder davon profitieren würde.
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