Änderung der Anhänge der Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat in Umsetzung eines UNO-Beschlusses den Namen einer natürlichen Person aus den Anhängen 1 und 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia gestrichen. Die Änderung ist am 18. Dezember 2007 in Kraft getreten. KST