FATCA – Registrierungspflicht für unabhängige Vermögensverwalter – Update II
Mit Newsletter Nr. 279 vom 7. Februar 2014 sowie Nr. 284 vom 28. März 2014 hat der VQF über die Registrierung bzw. eine allenfalls ebenfalls mögliche Zertifizierung für unabhängige Vermögensverwalter gemäss dem Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) informiert.
In Bezug auf eine Registrierung hat das IRS die Frist vom 25. April 2014 nun bis zum 5. Mai 2014 verlängert: Das IRS geht davon aus, dass online-Registrierungen von ausländischen Finanzinstituten, welche vor diesem Datum abgeschlossen werden, bis zum 2. Juni 2014 (dem Datum, an welchem das IRS die erste Liste der registrierten Finanzinstitute veröffentlicht) bearbeitet werden können. Registrierungen, welche bis am 2. Juni 2014 erfolgen, sollen voraussichtlich bis zur Veröffentlichung der zweiten Liste am 1. Juli 2014 bearbeitet werden können.
Das Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen (SIF), welches bei der Aushandlung des FATCA-Abkommens mit den USA federführend war, leitet zudem das „FATCA-Qualifikationsgremium". Dieses behandelt Fragen, die sich bei der Umsetzung des FATCA-Abkommens ergeben. Es hat auf seiner Homepage erste Anwendungs- und Auslegungsfragen publiziert, die sich unter anderem auch mit der Registrierung von Anlageberatern und Vermögensverwaltern befassen.
Diese Beurteilungen des FATCA-Qualifikationsgremiums können hier abgerufen werden:
Der VQF kann im Bereich FATCA keine Beratung anbieten, da der VQF für die Umsetzung und Auslegung von ausländischen Gesetzesbestimmungen nicht zuständig ist und zudem der Aufbau des entsprechenden, sehr spezialisierten Knowhows sehr kostenintensiv wäre, wobei nur ein Teil der Mitglieder davon profitieren würde.
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