Neue Verordnung vom 2. April 2014 über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72)
Internationale Sanktionen
Der Bundesrat hat am 2. April 2014 mittels einer Verordnung Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine erlassen. Die Verordnung sieht ein Verbot der Eröffnung neuer Geschäftsbeziehungen (Art. 1) und eine Meldepflicht für Finanzintermediäre (Art. 3) vor. Die Massnahmen treten am 2. April 2014 um 18:00 Uhr in Kraft.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite des SECO zu finden.
Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen
Baarerstrasse 112, Postfach
6302 Zug
----------------------------------------------
Tel. +41 (0)41 - 763 28 20
Fax +41 (0)41 - 763 28 23