FATCA – Registrierungspflicht für unabhängige Vermögensverwalter
Mit dem Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) wollen die USA erreichen, dass sämtliche im Ausland gehaltenen Konten von Personen, die in den USA steuerpflichtig sind, besteuert werden können. FATCA ist eine unilaterale US-Regelung, die weltweit für alle Länder gilt. Die Schweiz hat mit den USA im Februar 2013 ein Abkommen für eine vereinfachte Umsetzung von FATCA unterzeichnet und das Bundesgesetz über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten (FATCA-Gesetz) erlassen. Das Abkommen tritt auf den 1. Juli 2014 in Kraft.
FATCA ordnet (ausländische) Finanzinstitute in verschiedene Kategorien ein. Je nach Kategorie bestehen unterschiedliche Registrierungs- und Sorgfaltspflichten.
Es ist davon auszugehen, dass unabhängige Vermögensverwalter, welche ihre Dienstleistung gestützt auf eine vom Kontoinhaber ausgestellte Vollmacht oder eine Direktorenfunktion ausüben, in der Regel in die Kategorie der als FATCA-konform erachteten, registrierten Finanzinstitute (Registered Deemed-Compliant Financial Institutions) fallen. Diese müssen sich bei der US-Steuerbehörde (IRS) registrieren. Weitere Pflichten bestehen grundsätzlich nicht, sofern die schweizerische Depotbank, bei welcher die verwalteten Vermögenswerte deponiert sind, die FATCA-Verpflichtungen erfüllt. Die Registrierungspflicht besteht für schweizerische Vermögensverwalter, unabhängig davon, ob der Vermögensverwalter überhaupt Geschäftsbeziehungen zu US-Kunden unterhält oder US-Wertschriften gehalten werden.
Keiner Registrierungspflicht unterliegen gemäss heutigem Kenntnisstand Einzelfirmen.
Die online-Registrierung beim IRS ist bis spätestens dem 30. Juni 2014 vorzunehmen. Es wird aber empfohlen, die Registrierung bis spätestens dem 25. April 2014 abzuschliessen, damit diese vor Inkrafttreten des Abkommen vom IRS bearbeitet wird. Bei Abschluss der Registrierung erhält der Finanzintermediär eine GIIN (Global Intermediary Identification Number), mit welcher gegenüber Dritten die Einhaltung von FATCA transparent gemacht werden kann.
Das IRS stellt auf seiner Homepage diverse Tipps und Anleitungen für die Registrierung zur Verfügung:
Weitere Informationen zum Thema FATCA (u.a. eine Übersicht über die verschiedenen Kategorien von Finanzinstituten) finden Sie auf der Homepage des Staatssekretariates für internationale Finanzfragen (SIF):
Wenn Sie unsicher sind, ob FATCA für Sie anwendbar ist resp. in welche Kategorie Sie fallen, oder wenn Sie weitere Fragen zu FATCA haben, sollten Sie sich mit einem spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Wir empfehlen Ihnen zudem, mit Ihrer Depotbank Kontakt aufzunehmen.
Der VQF kann im Bereich FATCA keine Beratung anbieten.
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