Änderung des Anhangs 2 der "Taliban-Verordnung"
In Anpassung an entsprechende Beschlüsse der UNO hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement Änderungen am Anhang 2 der Taliban-Verordnung vorgenommen. Es wurden die Namen von 12 Organisationen und derjenige einer natürlichen Person von der Namensliste gestrichen. Die Änderung ist am 11. Dezember 2007 in Kraft getreten. KST