Änderung des Anhangs 2 der "Taliban-Verordnung" und Auszug aus UNO-Sanktionsliste
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat per 7. November 2007 den Anhang 2 der "Taliban-Verordnung" ergänzt und so an entsprechende UNO-Beschlüsse angepasst. Die Ergänzung enthält die Namen von 3 Personen, die auf keiner der in der Schweiz publizierten Bush-Listen enthalten sind. Zudem wurden an 31 bestehenden Einträgen Änderungen vorgenommen. Die Finanzintermediäre unterstehen bezüglich der im Anhang 2 aufgeführten Namen der Meldepflicht an die Meldestelle (MROS) und an das seco.