Änderung des Anhangs 2 der "Taliban-Verordnung"
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat per 13. September 2007 den Anhang 2 der "Taliban-Verordnung" ergänzt und so an entsprechende UNO-Beschlüsse angepasst. Die Ergänzung enthält den Namen von einer Person, die auf keiner der in der Schweiz publizierten Bush-Listen enthalten ist. Zudem wurden an zwei bestehenden Einträgen Änderungen vorgenommen. Die Finanzintermediäre unterstehen bezüglich der im Anhang 2 aufgeführten Namen der Meldepflicht an die Meldestelle (MROS) und an das seco. KST