Änderung des Anhangs 2 der "Taliban-Verordnung"
In Anpassung an entsprechende Beschlüsse der UNO hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement Änderungen an 72 bestehenden Einträgen des Anhang 2 der Taliban-Verordnung vorgenommen. Es wurden keine neuen Namen hinzugefügt. Der Name einer juristischen Person wurde vom Teil B (Liste der Organisationen, die mit den Taliban in Verbindung gebracht werden) gestrichen. Die Änderung ist am 4. September 2007 in Kraft getreten. KST