Revision des VQF-Rundschreibens 2011/2 „Umsetzung der Hilfspersonenregelung gemäss SRO-Reglement und VBF“
Der VQF hat sein Rundschreiben betreffend Hilfspersonen überarbeitet und für die Arbeitnehmer von Mitgliedern Erleichterungen eingeführt: Neu ist das Rundschreiben nur noch auf betriebsfremde Hilfspersonen (Agenten, Beauftragte etc.) anwendbar.
Das revidierte Rundschreiben ist ab sofort gültig. Sie finden es auf unserer Homepage http://www.vqf.ch/de/publikationen/vqf-rundschreiben.
VQF
Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen
Baarerstrasse 112, Postfach
6302 Zug
----------------------------------------------
Tel. +41 (0)41 - 763 28 20
Fax +41 (0)41 - 763 28 23
e-mail info@vqf.ch