Internationale Sanktionen: Embargomassnahmen / Terrorismuslisten
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO erweitert und modernisiert sein Informationsangebot für die Umsetzung von internationalen Sanktionen und stellt ab dem 27.11.2012 eine neue Datenbank bzw. Suchfunktion zur Verfügung.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO stellt auf seiner Internetseite ein erweitertes Informationsangebot für die Umsetzung internationaler Sanktionsmassnahmen zur Verfügung. Sämtliche von Sanktionsmassnahmen betroffenen Personen, Unternehmen und Organisationen werden neu in einer einheitlich strukturierten Datenbank erfasst. Die Listen von sanktionierten Personen können, zusätzlich zu den bisher angebotenen Formaten PDF und Word, neu auch in den Formaten XML und Excel bezogen werden. Zusätzlich steht eine fortschrittliche Suchfunktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den gesamten Datenbestand nach bestimmten Kriterien zu durchsuchen. Mit diesem neuen und modernen Informationsangebot kommt das SECO einem lange gehegten Wunsch der betroffenen Kreise nach.
Die Schweiz ist als UNO-Mitglied verpflichtet, die vom UNO-Sicherheitsrat beschlossenen Sanktionsmassnahmen umzusetzen. Darüber hinaus schliesst sich die Schweiz häufig den Sanktionsmassnahmen ihrer wichtigsten Handelspartner, sprich der EU, an. Aktuell sind in der Schweiz 20 Verordnungen in Kraft, mit denen derartige Zwangsmassnahmen durchgesetzt werden. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Bundesgesetz vom 22. März 2002 über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz, EmbG).
Die erwähnte Suchfunktion finden Sie unter folgendem Link:
http://www.seco.admin.ch/themen/00513/00620/04991/index.html?lang=de
VQF
Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen
Baarerstrasse 112, Postfach
6302 Zug
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