Anpassung des Anhangs der Verordnung vom 13. Mai 2009 über Massnahmen gegenüber Somalia (SR 946.231.169.4)
Internationale Sanktionen
Das Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement hat am 7. September 2012 den Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber Somalia geändert. Es wurden zwei Einträge von natürlichen Personen hinzugefügt. Die Änderung tritt am 11. September 2012 in Kraft. Die Änderung ist auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO abrufbar.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, solche Geschäftsbeziehungen gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber Somalia dem SECO zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte unverzüglich zu sperren.
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