Verordnung vom 1. Juni 2012 über Massnahmen gegenüber Guinea-Bissau (SR 946.231.138.3)
Internationale Sanktionen
Der Bundesrat hat am 1. Juni 2012 den Erlass von Sanktionen gegenüber der Putschregierung von Guinea-Bissau beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Die Verordnung sieht namentlich Finanzsanktionen gegen natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen gemäss ihrem Anhang vor. Der Anhang enthält 6 Einträge. Die Verordnung tritt am 2. Juni 2012 in Kraft. Die Verordnung ist auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO abrufbar.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) gemäss den Vorschriften der Verordnung solche Geschäftsbeziehungen zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.
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