Änderung von Anhang 2 der Verordnung vom 24. Februar 2010 über Massnahmen gegenüber Guinea (SR 946.231.138.1)
Internationale Sanktionen
Das Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement hat am 11. Mai 2012 den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Guinea geändert. Es werden 62 Einträge gelöscht. Die verbleibenden fünf Einträge werden mit Informationen ergänzt. Die Änderung tritt am 29. Mai 2012 in Kraft.
Die Änderung ist auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO abrufbar.
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