Änderung des Anhangs 3 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat in Ausführung eines UNO-Beschlusses die Namen von 15 Personen und 13 Unternehmen in den Anhang 3 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran aufgenommen. Die Änderung tritt am 4. Mai 2007 in Kraft. KST