Das Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement hat am 27. April 2012 den Anhang der Verordnung vom 13. Mai 2009 über Massnahmen gegenüber Somalia (SR 946.231.169.4) geändert. Es wurde eine natürliche Personen neu aufgenommen. Die Anpassung tritt am 2. Mai 2012 in Kraft.
Der Anhang ist auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO abrufbar.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber Somalia dem SECO solche Geschäftsbeziehungen zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu sperren.