Änderung des Anhangs der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat in Ausführung eines UNO-Beschlusses die Namen von zwei Personen und sechs Unternehmen in den Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo aufgenommen. Bereits bestehende Einträge wurden mit zusätzlichen Informationen ergänzt. Die Änderung ist am 24. April 2007 in Kraft getreten. SECO