Das Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement hat am 16. November 2011 den Anhang 6 zur Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (SR 946.231.143.6) angepasst. Die Namen von 5 natürlichen Person und 111 Unternehmen und Organisationen wurden hinzugefügt. 4 Einträge wurden aktualisiert. Die Anpassung tritt am 18. November 2011 in Kraft. Der Anhang ist auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO abrufbar.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, dem SECO gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (SR 946.231.143.6) solche Geschäftsbeziehungen zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.