Der Bundesrat hat am 18. Mai 2011 eine Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien erlassen. Damit schliesst sich die Schweiz den Sanktionsmassnahmen an, welche die Europäische Union am 9. Mai 2011 gegen Syrien verhängt hatte. Die Verordnung tritt am 19. Mai 2011 in Kraft. Art. 2 der Verordnung sieht eine Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen vor. Die betroffenen Personen, Unternehmen und Organisationen werden im Anhang geführt. Zurzeit sind dort 13 Namen von natürlichen Personen aufgenommen. Die Verordnung ist auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) abrufbar.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, dem SECO gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien solche Geschäftsbeziehungen zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.