Der Bundesrat hat am 30. März 2011 eine neue Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen erlassen. Damit setzt die Schweiz die Sanktionsbeschlüsse des UNO-Sicherheitsrates sowie die darüber hinausgehenden Massnahmen der Europäischen Union um. Die Verordnung tritt am 31. März 2011 in Kraft und löst die am 21. Februar 2011 erlassene Verordnung über Massnahmen gegen gewisse Personen aus Libyen ab. Die betroffenen Personen, Unternehmen und Organisationen werden in den Anhängen geführt. Die Verordnung ist in den ausserordentlichen Veröffentlichungen des Bundesrechts abrufbar.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen solche Geschäftsbeziehungen zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren. Eine Meldung an das SECO ist nur vorzunehmen, wenn dieselbe Geschäftsbeziehung nicht bereits an die Direktion für Völkerrecht (DV) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) gemeldet wurde.