Änderung des Anhangs der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat Änderungen im Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo vorgenommen und so an entsprechende Beschlüsse der UNO angepasst. Die Informationen betreffend vier Personen, die im Anhang aufgelistet sind, wurden angepasst. Es wurden jedoch keine neuen Namen hinzugefügt. Die Änderung ist am 27. Februar 2007 in Kraft getreten. SECO