Im Zuge der jüngsten politischen Ereignisse hat der Bundesrat in rascher Abfolge Sanktionen gegen Exponenten aus Tunesien, Ägypten und Libyen verhängt. Verschiedene Banken meldeten in der Folge Vermögenswerte von Exponenten, die von den Sanktionen betroffen sind. In diesem Zusammenhang gingen bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zahlreiche Fragen zur Einhaltung der Geldwäschereibestimmungen durch die Banken und namentlich zum Umgang mit "politisch exponierten Personen" (PEP) ein. Der heute publizierte Kurzbericht "Sorgfaltspflichten der Schweizer Banken im Umgang mit Vermögenswerten von 'politisch exponierten Personen'" fasst wichtige Antworten auf diese Fragen zusammen. Er geht auf die Sorgfaltspflichten der Banken, die Beaufsichtigung der Geldwäschereibestimmungen durch die FINMA, die Einbettung der Schweizerischen Bestimmungen in den internationalen Kontext sowie exemplarisch das konkrete aufsichtsrechtliche Vorgehen der FINMA in den aktuellen Fällen ein.
Die FINMA klärt derzeit ab, ob einzelne Banken im Zusammenhang mit den aufgrund der Sanktionsverordnungen gemeldeten Vermögenswerte ihre Sorgfaltspflichten beachtet haben. Die FINMA wird über das Ergebnis dieser Abklärungen informieren und, falls notwendig, Massnahmen einleiten.