Neue Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran
In Umsetzung einer Resolution des UNO-Sicherheitsrates hat der Bundesrat Zwangsmassnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran verhängt und eine entsprechende Verordnung mit u.a. Finanzsanktionen erlassen. Die Verordnung enthält im Anhang 3 die Namen von zwölf iranischen Einzelpersonen sowie zehn iranischen Unternehmen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen gesperrt sind. Die Verordnung ist am 15. Februar 2007 in Kraft getreten. Medienmitteilung