Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA hat am 15. Februar 2011 den Anhang zur Verordnung über Massnahmen gegen gewisse Personen aus Côte d'Ivoire (SR 946.231.128.9) angepasst. Dabei wurden 8 Einträge hinzugefügt. Diese Verordnung tritt am 15. Februar 2011 in Kraft. Die Verordnung ist in der amtlichen Sammlung des Bundesrechts abrufbar.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, der Direktion für Völkerrecht (DV) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegen gewisse Personen aus Côte d'Ivoire solche Geschäftsbeziehungen zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.