Anpassung des Verordnungsanhangs über Massnahmen gegenüber Somalia
Das Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement hat am 13. Januar 2011 den Anhang zur Verordnung über Massnahmen gegenüber Somalia (SR 946.231.169.4) angepasst. Die Namen von 3 natürlichen Personen aktualisiert. Die Anpassung tritt am 1. Februar 2011 in Kraft. Der Anhang ist auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO abrufbar.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, dem SECO gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber Somalia (SR 946.231.169.4) solche Geschäftsbeziehungen zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.